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Gentest auf Hornlosigkeit einsatzbereit

Nach langem Warten ist der an der Tierärztlichen Hochschule Hannover entwickelte Test auf Hornlosigkeit einsatzbereit. Auf Grundlage einer Blut-oder Samenprobe können reinerbig hornlose von gemischterbig hornlosen Rindern mit sehr hoher Sicherheit unterschieden werden. Dieser Test ist zurzeit der einzige, der von deutschen Landesrinderzuchtverbänden anerkannt wird. Ab einer Sicherheit von 95 % werden die Ergebnisse offiziell in das Herdbuch eingetragen. Wir empfehlen die Untersuchung der Herdenbullen und, vor allem bei einer geplanten Anpaarung mit gehörnten Vererbern, auch die Untersuchung der vorgesehenen weiblichen Tiere. Der Antrag zur Durchführung des Gentest steht zum Download bereit.


Gentest auf Hornlosigkeit einsatzbereit
Die Zucht auf genetische Hornlosigkeit wurde in den 1980er Jahren beim Deutschen Fleckvieh begonnen. Die Entwicklung eines Gentests wurde am Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule zusammen mit dem Institut für Tierzucht in Grub, sowie mit Unterstützung der bayerischen Zuchtorganisationen entwickelt.

Das Gen für Hornlosigkeit (Polled-Gen) befindet sich auf dem  Rinderchromosom 1 und ist gegenüber dem Gen für Hornanlage dominant. Der Test hilft dabei, reinerbig hornlose von gemischterbig hornlosen Rindern zu unterscheiden. Vorzugsweise kann das Testverfahren für Deutsches Fleckvieh und Deutsche Holsteins einsetzt werden. Bei diesen Rassen liegt die Sicherheit in aller Regel zwischen 95 und 99%. Bei anderen Rassen wurden ebenfalls Marker entwickelt, jedoch kann hier die Sicherheit je nach Anpaarungskonstellation und Linie geringer sein. Bei den Rassen Braunvieh, Gelbvieh, Pinzgauer, Charolais, Limousin und weiteren Rassen ist es empfehlenswert, Proben von gehörnten Voll- oder Halbgeschwistern und nach Möglichkeit auch Proben von den Elterntieren mit einzusenden. In diesen Fällen wird gebeten, Proben von weiteren verwandten Tieren einzusenden. Für diese Proben entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Test. Bei den Rassen Fleckvieh und Holstein reicht i.d.R. die Probe des Tieres mit Angabe der Eltern, wie im Antrag vorgesehen.

Nach einem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V. (ASR) und des Bundesverbandes deutscher Fleischrindzüchter e.V. (BDF) wird das Testergebnis ab einer Sicherheit von 95 % anerkannt. Die Kennzeichnung des Hornstatus, welcher sich aus dem Gentest ergibt, wird mit einem * nach dem jeweiligen Kürzel versehen.
Für die Eintragung in die Datenbank ist der jeweilige herdbuchführende Landesrinderzuchtverband  verantwortlich. Das heißt, jeder Züchter, der eine offizielle Eintragung der Testergebnisse in das Herdbuch wünscht, muss die Untersuchungsergebnisse selbständig seinem Landesrinderzuchtverband  zur Verfügung stellen.

Der Test ist ab sofort am Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover verfügbar. Für den Test sind EDTA-Blutproben (5-8 ml Vollblut) oder von KB-Bullen Spermapailletten (5 aufgetaute Pailletten im Plastikbeutel, Versand per Päckchen und nicht per Brief) einzusenden.
Die Proben müssen eindeutig und wasserfest mit der Lebensohrmarke beschriftet werden. Für jedes zu untersuchende Tier ist ein Untersuchungsantrag vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Für die Bearbeitung der Proben und die Durchführung des Tests ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-4 Wochen zu rechnen.
Nach Eingang der Proben erfolgen eine schriftliche Bestätigung des Probeneingangs und die Zusendung der Rechnung. Die Testergebnisse werden per Post mitgeteilt. Es wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen.

Adresse für den Probenversand:
Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17 p
30559 Hannover
Fax:       0511-953-8582
E-Mail:  ABGLab@tiho-hannover.de

Die Kosten für den Test auf Hornlosigkeit betragen 55 € (inkl. MwSt) pro getestetes Tier. Die eventuelle Untersuchung von Vorfahren und Geschwistern zur Absicherung der Gendiagnose ist kostenfrei. Für die zum getesteten Tier verwandten Tiere werden keine Genotypinformationen an den Einsender zurückgesandt, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt wird.

Download des Antrags hier.

Stand: Juli 2010